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   SG München, 14.02.2006 - S 23 U 183/99   

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SG München, 14.02.2006 - S 23 U 183/99 (https://dejure.org/2006,69292)
SG München, Entscheidung vom 14.02.2006 - S 23 U 183/99 (https://dejure.org/2006,69292)
SG München, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - S 23 U 183/99 (https://dejure.org/2006,69292)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2001 - 23 U 90/00

    Prüffähigkeit der Schlußrechnung des Architekten; Einwand des schriftlichen

    Die Anforderungen an die Prüffähigkeit werden vielmehr allein durch die Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers bestimmt und begrenzt (BGH NJW 1998, 135, 136 = BauR 1997, 1065, 1066; NJW 1998, 3123 f. = BauR 1998, 1108, 1109; NJW 2000, 206 = BauR 2000, 124, 125; NJW 2000, 2587, 2588; Senat, Beschluß vom 20.6.2000 - 23 U 183/99 - Werner/Pastor aaO., Rn. 969, 971; zusammenfassend Koeble, BauR 2000, 785 ff. mwN.).

    Soweit der Auftraggeber nach tatsächlicher Prüfung der Rechnung keine Einwendungen gegen ihre Prüfbarkeit erhoben hat, kommt es daher nicht darauf an, ob die Abrechnung den formalen Anforderungen an eine prüfbare Rechnung entspricht; vielmehr ist der Auftraggeber umgekehrt mit sämtlichen nachträglich erhobenen Einwendungen ausgeschlossen (BGH NJW 1998, 135, 136 = BauR 1997, 1065, 1066; NJW 2000, 206 = BauR 2000, 129, 125; NJW 2000, 808, 809; Senat, Beschluß vom 20:6.2000 - 23 U 183/99 - Koeble, BauR 2000, 785 f.; Werner/Pastor aaO., Rn. 971;.

    Für einen ordnungsgemäßen Prozeßvortrag genügt es nicht, daß der Bauherr die Möglichkeit eines Schadens andeutet und es im übrigen dem Architekten überläßt, eventuelle Vorteile aus dem schädigenden Ereignis dazutun; vielmehr hat der Bauherr erst einmal substantiiert seinen Schaden darzutun (BGH BauR 1997, 494, 496; Senat, Beschluß vom 20.6.2000 - 23 U 183/99).

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